:: ARZTHAFTUNG WAS IST DAS? ::
Unsere Ärzte und deren Hilfspersonal leisten in der Regel ganz hervorragende Arbeit. Aber auch sie sind selbstverständlich nur Menschen und so kann auch ihnen einmal ein Fehler unterlaufen. Umgangssprachlich ist dann die Rede von „Ärztepfusch“. Gemeint ist ein Kunstfehler des Arztes. Hierbei handelt es sich um die Folgen einer Behandlung oder Operation, welche vom Arzt und/oder seinem Personal nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wurde und so zu einem Schaden beim Patienten geführt hat.
Da sich solche Fehler unmittelbar auf Ihren Körper und Ihre Gesundheit, manchmal sogar auf Ihr Leben auswirken, sind Sie jedoch folgenschwerer als Fehler anderer Berufsgruppen. Für Schäden aus Behandlungsfehlern haften sowohl Arzt als auch Krankenhaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und sind hiergegen versichert.
Mit der Durchsetzung solcher Ansprüche beschäftigt sich das Arzthaftungsrecht.
Da sich solche Fehler unmittelbar auf Ihren Körper und Ihre Gesundheit, manchmal sogar auf Ihr Leben auswirken, sind Sie jedoch folgenschwerer als Fehler anderer Berufsgruppen. Für Schäden aus Behandlungsfehlern haften sowohl Arzt als auch Krankenhaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und sind hiergegen versichert.
Mit der Durchsetzung solcher Ansprüche beschäftigt sich das Arzthaftungsrecht.
Arzthaftung: Wie häufig sind Behandlungsfehler?
Die Journalistin Linda Amon stellt in Ihrem Buch „Todesfalle Krankenhaus – Wenn Ärzte pfuschen und vertuschen“ schockierende Zahlen zusammen: Im Jahre 2001 sollen 16,6 Millionen Menschen in 2240 Krankenhäusern stationär behandelt worden sein. Hinzu kämen die ambulanten Behandlungen und einige Millionen Patienten bei 130.000 niedergelassenen Ärzten. Sie verweist auf einen Artikel in dem Mediziner-Fachblatt „Deutsches Ärzteblatt“ aus Mai 2003. In diesem sei von 400 Millionen Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr die Rede, bei denen in 0,1 % der Fälle Behandlungsfehler entstünden. Auch wenn das in der Relation wenig sind, so sind das immerhin 400.000 Fälle pro Jahr! In etwa 40.000 Fällen würden die Patienten ihre Rechte geltend machen, etwa 20.000 mal mit gerichtlicher Hilfe. In etwa jedem zweiten Fall erfolgte eine Verurteilung.
Es ist anzunehmen, dass die Anzahl der Behandlungsopfer, die ihre Ansprüche geltend machen zunehmen werden, da diese auf der einen Seite besser aufgeklärt sind und sich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche Experten bedienen können. Auf der anderen Seite ist auf Grund des bestehenden Sparkurses davon auszugehen, dass für die Versorgung der Patienten zunehmend weniger qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen und daher die Anzahl der Behandlungsfehler weiter zunehmen wird.
Nach Schätzungen von Patientenverbänden sollen jährlich zwischen 15.000 und 30.000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, falscher Medikamente oder mangelnder Hygiene im Krankenhaus sterben. Auch in einer dpa-Meldung vom April 2005 heißt es immerhin: „Behandlungsfehler sind Ärzten zufolge an deutschen Kliniken keine Seltenheit. (...) Hochrechnungen zufolge sterben bis zu 17.000 Patienten im Jahr an den Folgen der Fehler.“
Es ist anzunehmen, dass die Anzahl der Behandlungsopfer, die ihre Ansprüche geltend machen zunehmen werden, da diese auf der einen Seite besser aufgeklärt sind und sich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche Experten bedienen können. Auf der anderen Seite ist auf Grund des bestehenden Sparkurses davon auszugehen, dass für die Versorgung der Patienten zunehmend weniger qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen und daher die Anzahl der Behandlungsfehler weiter zunehmen wird.
Nach Schätzungen von Patientenverbänden sollen jährlich zwischen 15.000 und 30.000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, falscher Medikamente oder mangelnder Hygiene im Krankenhaus sterben. Auch in einer dpa-Meldung vom April 2005 heißt es immerhin: „Behandlungsfehler sind Ärzten zufolge an deutschen Kliniken keine Seltenheit. (...) Hochrechnungen zufolge sterben bis zu 17.000 Patienten im Jahr an den Folgen der Fehler.“
Arzthaftung: Was tun bei Behandlungsfehlern?
Sie sollten sich so früh wie möglich mit einem sog. Patientenanwalt in Verbindung setzen. Das ist ein Rechtsanwalt, der sich – so wie ich - nicht nur innerhalb des Medizinrechtes auf Arzthaftung spezialisiert hat, sondern der darüber hinaus auch ausschließlich die Interessen der Patienten vertritt. Er wird klären, worauf Sie achten und welche Daten Sie sammeln müssen. Er wird alles Notwendige veranlassen, um Ihre Behandlungsunterlagen zu erhalten, Ihre Ansprüche herausarbeiten und – in schwerwiegenden Fällen – auch Strafverfahren und berufsrechtliche Sanktionsverfahren koordinieren.
Das Rechtsgebiet der Arzthaftung ist eines der schwierigsten und umfassendsten Rechtsgebiete, da neben der rein juristischen Tätigkeit eine umfangreiche Auseinandersetzung mit ärztlichen Gutachten erfolgen muss. In diesem Rechtsgebiet gibt es verhältnismäßig wenig Speziallisten. Die meisten Arzthaftungsrechtler sind zugleich Medizinrechtler und vertreten vorwiegend oder auch Ärzte, um auch in den anderen Gebieten des Medizinrechts tätig werden zu können. Ich selbst vertrete ausschließlich Patienten und bin weit über die Grenzen des Kreis Recklinghausen tätig. Damit Ihnen die Anreise so leicht wie möglich gemacht wird, finden Sie ausreichend kostenfreie Parkplätze unmittelbar vor der Kanzlei, was insbesondere stark beeinträchtigten Patienten hilfreich ist.
Das Rechtsgebiet der Arzthaftung ist eines der schwierigsten und umfassendsten Rechtsgebiete, da neben der rein juristischen Tätigkeit eine umfangreiche Auseinandersetzung mit ärztlichen Gutachten erfolgen muss. In diesem Rechtsgebiet gibt es verhältnismäßig wenig Speziallisten. Die meisten Arzthaftungsrechtler sind zugleich Medizinrechtler und vertreten vorwiegend oder auch Ärzte, um auch in den anderen Gebieten des Medizinrechts tätig werden zu können. Ich selbst vertrete ausschließlich Patienten und bin weit über die Grenzen des Kreis Recklinghausen tätig. Damit Ihnen die Anreise so leicht wie möglich gemacht wird, finden Sie ausreichend kostenfreie Parkplätze unmittelbar vor der Kanzlei, was insbesondere stark beeinträchtigten Patienten hilfreich ist.
Arzthaftung: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Folgende grundsätzliche Pflichten, welche verletzt werden können, obliegen den behandelnden Ärzten:
Ob eine Behandlung oder die Nachsorge kunstgerecht erfolgte, kann überprüft werden! Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die gesetzlichen Gebühren.
- Aufklärung über die mit der Behandlung/Operation verbundenen Risiken,
- kunstgerechte Behandlung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik,
- Aufklärung über die notwendige Nachbehandlung (Heilplan).
Ob eine Behandlung oder die Nachsorge kunstgerecht erfolgte, kann überprüft werden! Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die gesetzlichen Gebühren.
